Betreuung in der Schwangerschaft

Herzlichen Glückwunsch! Bei der Untersuchung hat Ihre Frauenärztin eine Frühschwangerschaft festgestellt – oder vielleicht ist es auch erst der Test aus der Apotheke, der positiv ausgefallen ist. In regelmäßigen Zeitabständen wird Ihre Frauenärztin ab jetzt die wachsende Schwangerschaft überwachen, um Schäden für Mutter und Kind zu vermeiden und krankheitsbedingte Veränderungen frühzeitig zu entdecken.

Welche Untersuchungen in dieser Zeit und wann durchgeführt werden sollten, welche Blutentnahmen wichtig sind, welche Ultraschallbefunde wann erhoben werden sollten, all dies regeln in Deutschland die Mutterschafts-Richtlinien, die für jeden Arzt bindend sind.

Wie oft werden Sie untersucht?

Im Mutterpass werden alle Untersuchungen notiert

Nach Feststellen der Schwangerschaft wird Sie Ihre Frauenärztin alle 3-4 Wochen untersuchen bis etwa die 28. Schwangerschaftswoche erreicht ist. Danach sollte in 2-wöchigen Abständen kontrolliert werden, ob alles in Ordnung ist. Wird der Geburtstermin überschritten, werden alle 2 Tage ein CTG und eine Fruchtwasseruntersuchung durchgeführt. Dies sind allgemeine Vorgaben, die jedoch individuell angepasst werden. So kann es passieren, dass bei Erkrankungen(z.B. Blutungen in der Frühschwangerschaft, vorzeitige Wehen) eine engmaschigere Kontrolle nötig wird.

Jede werdende Mutter erhält einen Mutterpass. Hier werden alle Untersuchungen notiert und Besonderheiten vermerkt. Auch alle Blutuntersuchungen werden mit einbezogen.

Welche Blutuntersuchungen werden durchgeführt?

Im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge wird Ihre Frauenärztin bei der ersten Untersuchung folgende Tests durchgeführt:

  1. Feststellung der Blutgruppe und Antikörperkontrolle
  2. Kontrolle des Rötelntiter | Bitte Impfausweis mitbringen!
  3. Kontrolle auf Lues (Syphilis), LSR
  4. HIV-Test nach Aufklärung
  5. kleines Blutbild („Eisenwert“, Hämoglobin = Hb)

Außerdem wird empfohlen eine Kontrolle auf Toxoplasmose und Cytomegalievirus durchführen zu lassen. Diese Kontrolle erfolgt alle 3 Monate.

Zum Ausschluss einer Zuckerkrankheit in der Schwangerschaft (Gestationsdiabetes) sollte etwa in der 24. SSW ein oraler Glucose Toleranztest (OGTT) durchgeführt werden. Dieser Test kann bei Vorbelastung auch früher durchgeführt werden.

Kurz vor der Geburt führt Ihre Frauenärztin einen Bluttest auf Hepatitis B durch, um eine mögliche Gefährdung für das Kind zu erkennen.

Welche Ultraschall-Untersuchungen sollten erfolgen?

Bei normalem Schwangerschaftsverlauf sind drei Sonografien vorgesehen

Wenn die Schwangerschaft im normalen Rahmen und ohne Probleme verläuft, sehen die Mutterschaftsrichtlinien drei Sonografien vor:

  • in der 9.-12. Schwangerschaftswoche (1. Screening: Check auf Zwillinge, Lebenszeichen, Größe des Kindes und Bestimmung der Schwangerschaftswoche)
  • in der 19.-22. Schwangerschaftswoche (2. Screening, Check auf Gewicht und Wachstum, Untersuchung des Muttermundes, Screening auf Fehlbildungen)
  • in der 29.-32. Schwangerschaftswoche (3. Screening: Check auf Wachstum, Entwicklung sowie Fruchtwasser)

Welche Untersuchungen finden noch statt?

In der Frühschwangerschaft ist es sinnvoll eine Krebsvorsorge durchzuführen, wenn im laufenden Jahr noch kein Krebsabstrich entnommen worden ist. Zudem wird der Urin auf Chlamydien untersucht, um eine mögliche Infektion zu behandeln. Diese Untersuchung gibt zudem Hinweise auf mögliche Entzündungen und später ggf. auf eine Schwangerschaftsvergiftung. Zudem wird bei jeder Kontrolle der pH-Wert in der Scheide bestimmt. Für das Ungeborene ist es wichtig, dass mögliche Infektionen frühzeitig erkannt und behandelt werden. Ebenso werden das aktuelle Gewicht und der Blutdruck gemessen. In der zweiten Schwangerschaftshälfte werden zudem die Herztöne des Kindes und Wehen abgeleitet. Diese Untersuchung heißt Cardiotokografie (CTG) und dauert 20-30 Minuten.

Wie wird der Entbindungstermin festgelegt?

Gerade in der Frühschwangerschaft ist es den werdenden Eltern oft unklar, wie die Frauenärztin das Alter der Schwangerschaft bestimmt. Da der Termin, wann genau das Baby gezeugt wurde, oft nicht bekannt ist, rechnet man den Geburtstermin nach dem ersten Tag der letzten Regelblutung aus. Dabei gilt, dass der errechnete Geburtstermin genau 280 Tage später liegt, also 40 Wochen nach dem ersten Tag der letzten Regel. Wenn die letzte Regel nicht feststellbar ist, legt man den Entbindungstermin anhand der ersten Ultraschalluntersuchung fest. Die sonographische Untersuchung gibt sehr genaue Hinweise für die Bestimmung des Gestationsalters.

© CHHG